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Seit der europaweiten Regulierung des Ökolandbaus durch die Richtlinie Nr. 2092/91 sind alle aus Drittländern importierende europäische Erzeuger biologischer Lebensmittel verpflichtet sich dem Kontrollsystem anzuschliessen.
Jeder Importeur, der Bio-Waren aus einem Drittland, das nicht auf der Drittlandsliste geführt wird, einführen will, muss einen Antrag auf Importermächtigung bei der zuständigen Landesanstalt stellen.
Food Link International Limited hilft Ihnen aktiv durch diesen Prozess. Wir werden alle notwendigen Dokumente bereitstellen und diese direkt an das zuständige Amt übermitteln.
Neuseeland ist auf der Drittlandliste gelistet. Die Abwicklung eines NZ Exports / EU Imports verläuft daher etwa anders. Um Bio-Waren aus Neuseeland nach Europa einführen zu können, sind diverse Dokumente erforderlich und bestimmte Abläufe zu beachten. Hierbei steht Ihnen Food Link International Limited mit Rat und Tat zur Seite.
Falls Sie weitergehende Informationen wünschen bitten wir unter
info@foodlink-international.com
mit uns Kontakt aufzunehmen.
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